Mit 57.7 Prozent JA-Stimmenanteil hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Eigenmietwert am Sonntag, 28. September 2025, abgeschafft. Im Thurgau betrug der JA-Stimmenanteil sogar über 72 Prozent. Das deutliche Abstimmungsresultat ist ein starkes Signal für mehr Steuergerechtigkeit, Eigenverantwortung und die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Das «Überparteiliche Komitee JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts», der HEV Schweiz und der HEV Thurgau sind hoch erfreut über das klare JA der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften.
Mit der Annahme der Vorlage wird die systemfremde und ungerechte Eigenmietwertbesteuerung endgültig beseitigt – eine international einzigartige «Geistersteuer», die selbstnutzende Wohneigentümer Jahr für Jahr belastete. Es kommt selten vor, dass eine Steuer fällt. Umso bedeutender ist dieser Entscheid. Die Vorlage ist das Ergebnis eines langen, sorgfältigen Aushandlungsprozesses: Das Parlament hat einen tragfähigen Kompromiss verabschiedet, den das Volk klar angenommen hat – und damit zugleich ein starkes Zeichen für Steuergerechtigkeit gesetzt.
Mit der Reform fällt eine international nahezu einmalige Sondersteuer weg, die Wohneigentümer für ein Einkommen belastete, das sie in Wirklichkeit nie erzielt haben. Gleichzeitig werden Fehlanreize zur Verschuldung abgebaut. Im Sinne des Föderalismus erhalten die Kantone mehr Kompetenzen: Sie können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie eine Objektsteuer auf selbstgenutzte Zweitwohnungen einführen, um allfällige Ausfälle durch die Aufhebung der Eigenmietwert-Steuer zu kompensieren. Zudem können sie spezielle Steuerabzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen weiterführen oder sogar ausbauen.
Der HEV Schweiz und der HEV Thurgau danken allen, die sich in den vergangenen Jahren für diese Reform engagiert haben und hoffen, dass das Signal für eine stärkere Verbreitung des selbstgenutzten Wohneigentums gehört wird.

