Die Besteuerung eines fiktiven Mietzinses für das Bewohnen der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses: Das ist der Eigenmietwert. Vor über 100 Jahren als Krisenabgabe eingeführt, sprudelt die Steuereinnahmequelle seither munter weiter. Nun bietet sich die Gelegenheit, den unfairen Eigenmietwert endlich abzuschaffen. Nach der erfolgreichen Abschaffung der Thurgauer Liegenschaftensteuer am 18. Mai 2025 könnte also bald die nächste Steuer Geschichte sein.
Ja zum Bundesbeschluss
Die vom Eidgenössischen Parlament beschlossene Reform der Wohneigentumsbesteuerung besteht aus zwei Vorlagen: A) dem «Bundesbeschluss über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» mit der Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer, und B) dem «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften». Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft. Abgestimmt wird nur über die Vorlage B). Wird diese am 28. September von Volk und Ständen angenommen, tritt automatisch Vorlage A) in Kraft. Damit wird die Eigenmietwert-Besteuerung auf selbstgenutztem Wohneigentum abgeschafft. Im Sinne eines Ausgleichs für das Wegfallen des Eigenmietwerts erhalten die Kantone die Kompetenz, eine Steuer auf selbstgenutzte Zweitwohnungen einzuführen. Das ist vor allem für Bergkantone mit vielen Zweitwohnungen relevant.
Ja für Jung und Alt
Wer in der Schweiz seine eigenen vier Wände bewohnt, wird dafür alljährlich steuerlich bestraft. Statt – wie es die Bundesverfassung verlangt – das Wohneigentum zu fördern, belastet der Staat die Wohneigentümer seit Jahren mit einer «Geistersteuer». Junge Familien spüren die Belastung besonders stark. Die Eigenmietwert-Steuer erschwert die Realisierung des Eigenheim-Traums, indem sie Finanzierungs- und Tragbarkeitskriterien zusätzlich verschärft. Die Reform schafft hier Abhilfe: Neben der Abschaffung des Eigenmietwerts wird ein spezieller und begrenzter Schuldzinsabzug für Ersterwerber eingeführt. Damit wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum erleichtert. Auch Rentnerinnen und Rentnern bringt die Reform spürbare Erleichterungen. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts bleibt älteren Menschen mehr von ihrem hart erarbeiteten Eigentum. Selbstverantwortung und Sparsamkeit werden belohnt. Wohneigentum wird damit von der heutigen Alterssorge zur echten Altersvorsorge.
Mehr Infos auf www.faire-steuern.ch