Die Thurgauer Liegenschaftensteuer gab in den letzten Jahren viel zu reden: Am Anfang stand eine 2021 lancierte Motion von Pascal Schmid, Kristiane Vietze, Simon Wolfer und Mathias Tschanen im Grossen Rat: Sie forderten die Abschaffung der Steuer, die in Kombination mit der Vermögenssteuer eine Doppelbesteuerung des Wohneigentums darstelle und damit einen Fehler im Steuersystem.
Der Regierungsrat begrüsste den Vorstoss anfänglich, machte aber wegen vermeintlicher Wolken am Finanzhimmel einen Rückzieher. Nun konnte die Thurgauer Bevölkerung darüber befinden und sagte mit 69 Prozent überaus deutlich Ja zur Abschaffung der Liegenschaftensteuer. Sie tritt 2029 in Kraft.
Auch Mieter überzeugt
«Das heutige Abstimmungsresultat ist sehr erfreulich. Nicht nur für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, sondern für alle Menschen im Thurgau», betont Mathias Tschanen, Präsident des Unterstützungskomitees «Steuer abschaffen». Die Abschaffung der Liegenschaftensteuer entlaste nämlich den ganzen Wohnungs- und Liegenschaftenmarkt und damit indirekt auch die Mieterinnen und Mieter.
«Diese Botschaft konnten wir im Abstimmungskampf offenbar gut vermitteln. Die Wohneigentumsquote liegt im Thurgau deutlich unter 50 Prozent. Somit dürften auch viele Mieterinnen und Mieter für die Abschaffung gestimmt haben.»
Nächste Abstimmung steht an
Stefan Mühlemann, Präsident der Allianz «Steuer abschaffen» und des Hauseigentümerverbands Thurgau, interpretiert das Abstimmungsresultat als deutliches Zeichen gegen die stetig steigenden Ausgaben bei Kanton und Gemeinden: «Die öffentliche Hand ist nun gefordert, ihre Ausgaben unter die Lupe zu nehmen und sorgfältiger mit den Steuereinnahmen umzugehen.»
Insgesamt würden mit der Liegenschaftensteuer Einnahmen von rund 34 Millionen Franken wegfallen. Das sei verkraftbar, ohne dass nun gleich allgemeine Steuererhöhungen gefordert werden müssten. Mühlemann und seine Mitstreiter richten den Blick bereits auf die nächste Abstimmung: Im Herbst 2025 wird das Schweizer Stimmvolk über die Abschaffung des Eigenmietwerts befinden: Diese fiktiven Mieteinnahmen müssen Eigentümer versteuern, auch wenn sie ihre Liegenschaft ausschliesslich selbst bewohnen. «Das deutliche Ja zur Abschaffung der Liegenschaftensteuer zeigt, dass wir mit unserem Einsatz gegen die ungerechte Besteuerung des Wohneigentums auf einem guten Weg sind. Das hat Symbolwirkung für die ganze Schweiz», betont Mühlemann.