• News

Was tun bei einem Wasserschaden?

14.07.2022

Wasser kann im Haus grosse Schäden anrichten. Nach dem ersten Schrecken kommen die Fragen: Was ist als Erstes zu tun? Wer kommt für die entstandenen Kosten auf?

Bei Wasserschäden besteht die Gefahr von Kurzschlüssen. Bevor mit Aufräumarbeiten begonnen werden kann, sollte man sich daher vergewissern, dass keine elektrischen Anschlüsse unter Wasser stehen. Im Zweifelsfall sollte man die Stromzufuhr zu den betroffenen Räumen abschalten. Danach gilt es, das Wasser abzupumpen oder abzuschöpfen. Bei grossen Wassermengen lohnt sich ein Anruf bei der Feuerwehr. Am besten dokumentiert man den Schaden mit aussagekräftigen Fotos und meldet den Fall umgehend bei der Versicherung. Reparaturen sollten nur in Absprache mit der Versicherung vorgenommen werden.

Schäden durch Unwetter
Versicherungen unterscheiden zwischen Wasser- und Elementarschäden. Dringt durch ein Naturereignis wie Sturm, Hagel oder eine Überschwemmung Wasser oder Schlamm ins Haus ein, so ist dies ein Elementarschaden. Hauseigentümerinnen oder -eigentümer im Kanton Thurgau haben für grundlegende Elementarschäden an ihrem Gebäude die obligatorische Kantonale Gebäudeversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt Kosten von Schäden an fixen Gebäudeteilen wie sanitäre Anlagen oder eingebaute Kücheneinrichtungen. Es lohnt sich, die Bestimmungen genau zu prüfen. Für nicht durch den Kanton versicherte Gebäudeteile bieten Versicherungen ergänzend die Gebäudesachversicherung an.

Überschwemmung durch Leitungsbruch
Wenn sich durch einen Wasserrohrbruch oder eine defekte Waschmaschine Wasser im Wohnraum oder im Keller ausbreitet, spricht man von einem Wasserschaden. Sind fixe Gebäudeteile betroffen, übernimmt diese Kosten die Gebäudesachversicherung der privaten Versicherung. Für zerstörte Möbel, Kleider oder elektronische Geräte kommt die Hausratversicherung auf. Aber Achtung: Wasserschäden, die durch Unachtsamkeit entstanden sind, wie beispielsweise mangelhaften Gebäudeunterhalt oder offene Fenster oder Dachluken, werden nicht übernommen

Philipp Wittwer (Generalagent der Helvetia Generalagentur Thurgau)